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Ausschreibung Verlustenergie 2017

Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 21.10.2008 (Az. BK6-08-006), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) dazu verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Hierzu hat die E.DIS Netz GmbH gemeinsam mit der Avacon AG, Bayernwerk AG und der Hansewerk AG eine Ausschreibungsgemeinschaft gebildet. Die Abwicklung der Verlustenergieausschreibung wird durch die E.DIS Netz GmbH durchgeführt.

Hinweis: Die E.DIS Netz GmbH behält sich vor, die Angebotsstruktur zu verändern sowie alle hier veröffentlichten Informationen zu aktualisieren.

Netzkundenservice

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