Netzausbau bedeutet nicht nur neue Leitungen zu bauen, sondern auch, bestehende Netze umzubauen. Der kontinuierliche Ausbau oder Umbau der Netzinfrastruktur ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Energiewende.
Die E.DIS Netz GmbH investiert jährlich über 100 Millionen Euro in den Erhalt und Ausbau ihrer Strom- und Gasnetze - ein erheblicher Teil davon fließt in das Hochspannungsnetz.
Für den Ausbau des Hochspannungsnetzes gibt es verschiedene Gründe. Die häufigsten Ursachen sind die Zunahme der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen, sich ändernder Strombedarf und der technische Anlagenzustand. Ebenso wichtige Punkte sind die Erhöhung der Versorgungszuverlässigkeit und die Verbesserung der Netzstruktur.
110-kV-Netzausbauplan nach § 14 Abs. 1 b EnWG
Auf dieser Seite finden Sie den nach § 14 Abs. 1 b Energiewirtschaftsgesetz zu erstellenden Netzausbauplan für das 110-kV-Hochspannungsnetz von E.DIS Netz.
Die zukünftige Netzentwicklung des 110-kV-Hochspannungsnetzes von E.DIS Netz wird weiterhin von einem Ausbau der Erneuerbaren Energien geprägt sein. Allerdings sind sowohl die zeitliche als auch die räumliche Ausprägung dieser Entwicklung aufgrund der Rahmenbedingungen noch unsicher. Das liegt zum einen daran, dass die Regionalplanung zur Windenergie in mehreren Planungsregionen der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen sind (räumliche Unsicherheit). Zum anderen müssen potenzielle Windparkbetreiber seit 2017 an Ausschreibungen teilnehmen, sodass auch die zeitliche Entwicklung der Bebauung aller Windeignungsgebiete offen ist (zeitliche Unsicherheit). Um auch mit dieser Unsicherheit eine bedarfsorientierte Netzentwicklung ohne zeitliche Verzögerung voranzutreiben, basiert die Netzentwicklung von E.DIS Netz immer auf den aktuellen Informationen der Regionalplanungsgemeinschaften.
Der Netzausbauplan umfasst den sehr langen Zeitraum von zehn Jahren. Änderungen sind unter anderem aufgrund von Veränderungen der Regionalplanung zur Windenergie und der notwendigen behördlichen Genehmigungsverfahren wahrscheinlich.
Netzausbauplan NAP2019 der ARGE FNB OST
Insbesondere im 110-kV-Netz ist eine langfristige Planung notwendig. Von besonderer Bedeutung sind dabei die HöS/HS-Netzverknüpfungspunkte. Über diese zentralen Punkte wird sowohl das Verteilnetz gespeist als auch die in der Region erzeugte regenerative Energie in das Höchstspannungsnetz übertragen.
Bei der Ausbauplanung arbeitet E.DIS Netz eng mit den benachbarten Verteilnetzbetreibern sowie dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission zusammen. Ein Ergebnis ist der gemeinsam mit anderen Flächennetzbetreibern in Ostdeutschland erstellte Netzausbauplan „NAP2019“.
Die Verteilnetzbetreiber tragen die Hauptlast der Energiewende in Deutschland. Rund 95 Prozent der Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Land (Onshore) sind an das Verteilnetz angeschlossen. Um eine Überlastung des Verteilnetzes zu vermeiden, ist ein rascher Netzausbau notwendig. Mit dem ersten gemeinsamen Netzausbauplan haben die Flächennetzbetreiber in Ostdeutschland dafür bereits im Jahr 2013 eine solide Grundlage geschaffen.
Im Jahr 2019 wurde der Netzausbauplan unter Berücksichtigung einer angepassten Prognose zur Erzeugungs- und Lastentwicklung, innovativer Betriebsmittel und einer Analyse möglicher Einsparpotenziale durch Speicher und flexible Lasten fortgeführt. Im Ergebnis müssen die ostdeutschen Flächennetzbetreiber insgesamt 526 km Trasse neu errichten sowie 2.156 km Trasse verstärken. An der Schnittstelle zum Übertragungsnetz sollen 40 Netzverknüpfungspunkte neu errichtet bzw. vorhandene erweitert werden.
Länder fordern bessere Rahmenbedingungen für flexible Verbraucher und Erzeuger im Stromnetz
Initiative Brandenburgs einstimmig in der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen
Potsdam / Düsseldorf, 18. Juni 2021. Das Elektroauto dann laden oder die Produktion genau zu der Zeit hochfahren, wenn der Wind kräftig weht: Für Stromverbraucher gibt es dafür bislang keinerlei Anreize. Das soll sich nach Ansicht von Energieminister Jörg Steinbach schnellstmöglich ändern. Auf Initiative Brandenburgs hat die Wirtschaftsministerkonferenz heute in Düsseldorf einstimmig beschlossen, dass die Rahmenbedingungen für flexible Verbraucher und Erzeuger im Stromnetz – beispielsweise Elektroautos, Wärmepumpen sowie Industrieanlagen – verbessert werden müssen. Die Länderminister haben die Bundesregierung aufgefordert, den Rechtsrahmen für einen sogenannten Flexibilitätsmarkt zu schaffen, damit auch Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig netzdienlicher betrieben werden können.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet weiter voran. Gleichzeitig steigt die Anzahl von leistungsstarken Verbrauchern wie Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen. Die wetterabhängige Einspeisung aus erneuerbaren Energien ist zwar immer besser prognostizier- und planbar, aber der Systembetrieb wird für die Netzbetreiber immer anspruchsvoller. Nach wie vor müssen auch in Brandenburg jährlich große Strommengen abgeregelt werden, da der Netzausbau nicht mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt hält. „Umso wichtiger ist es, den Netzbetreibern zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben und gleichzeitig möglichst vielen Marktteilnehmern einen Anreiz zu geben, ihre Anlagen so zu betreiben, dass sie gezielt lokalen und regionalen Netzengpässen entgegenwirken. Das kann zur Reduzierung des Netzausbaus und zur Kosteneffizienz beitragen“, erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer, der Minister Steinbach in der Konferenz vertrat.
„Nicht nur der flexible Betrieb der wachsenden Anzahl von Elektroautos und Wärmepumpen kann zur Beseitigung von Netzengpässen beitragen. Auch in der Industrie gibt es zahlreiche Anlagen, die auf entsprechende Preissignale des Strommarkts reagieren könnten“, sagte Fischer. Darüber hinaus könne die flexible Stromerzeugung auch für ältere Windkraft- und Solarstromanlagen ein Geschäftsmodell sein, die in den kommenden Jahren aus der Förderung herausfallen.
Mit dem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz wird die Bundesregierung aufgefordert, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen in Zusammenarbeit mit den Ländern anzupassen, um in einem ersten Schritt einen Markt für Flexibilitäten zu schaffen. „Die Thematik ist komplex, bietet im Zusammenspiel mit der Digitalisierung des Messstellenbetriebs und der Abrechnung – Stichwort: Smart Meter – aber viel Potenzial für die Energiewende“, erklärte Staatssekretär Fischer. Das Thema Flexibilitätsmärkte müsse deshalb rasch angegangen werden, zumal die marktbasierte Nutzung von Flexibilitäten auch die Sektorenkopplung befördere.
Hintergrund der Brandenburger Initiative ist, dass die märkischen Verteilnetzbetreiber überdurchschnittlich von den netzbedingten Auswirkungen des Ausbaus erneuerbarer Energien betroffen sind. Im Rahmen einer von einem Konsortium von Brandenburger Akteuren beauftragten Studie wurde 2020 ein Modell für die marktbasierte Nutzung von Flexibilitäten erarbeitet – inklusive eines umfassenden Pakets an Vorschlägen zur Anpassung des regulatorischen Rahmens. Die Ergebnisse der Studie wurden im Fachforum Energiewende, das zweimal jährlich unter Leitung von Minister Steinbach zusammenkommt, diskutiert und bildeten nun die Basis für den Brandenburger Vorstoß in der Wirtschaftsministerkonferenz.
Der Abschlussbericht kann hier heruntergeladen werden.
Kontakt
netzausbau@e-dis.de