Transparenz - wie entsteht die Erlösobergrenze?
Als regulierte Unternehmen dürfen Betreiber von Strom- und Gasnetzen jährlich eine von der zuständigen Regulierungsbehörde festgelegte Obergrenze für Erlöse aus Netzentgelten vereinnahmen.
Diese behördlich genehmigte Erlösobergrenze (EOG) soll die Kosten eines Netzbetreibers für einen wirtschaftlichen Netzbetrieb abdecken und ist Ausgangsbasis für die Ermittlung der Netzentgelte.
Die nachfolgenden Ausführungen und veröffentlichten Daten enthalten die Aussagen zur Ermittlung der Erlösobergrenze Strom.
Mehr Informationen zur Ermittlung der Netzentgelte finden Sie in unseren Erläuterungen
Die Erlösobergrenze setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile
Dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten sind Positionen außerhalb unseres Einflusses, insbesondere
- die Netzentgelte des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz
- sogenannte „vermiedene Netzentgelte“, die an dezentrale Einspeiser oder in den EEG-Topf ausbezahlt werden müssen.
Dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten haben aktuell bei der E.DIS Netz GmbH einen Anteil von 40 % der Erlösobergrenze.
Vorübergehend nicht beeinflussbare Kostenanteile
Vorübergehend nicht beeinflussbare Kosten sind die von der Regulierungsbehörde für effizient befundenen originären Kosten unseres eigenen Netzbetriebes (für Abschreibungen, Verzinsung, Personal, Material, Fremdleistungen usw.).
Diese Kosten werden durch die Regulierungsbehörde auf ihre Angemessenheit geprüft und mit anderen Netzbetreibern verglichen (Effizienzvergleich). Sie werden während der laufenden Regulierungsperiode (Jahre 2019-2023) nicht aktualisiert.
Die Bundesnetzagentur hat der E.DIS Netz GmbH für ihre Kosten im Vergleich mit anderen Netzbetreibern auch in der 3. Regulierungsperiode wieder eine 100 %ige Effizienz im Strom bescheinigt.
Die Erlösobergrenze der E.DIS Netz GmbH hat folglich keine ineffizienten Kostenanteile.
Neben den innerhalb einer Regulierungsperiode festgelegten, gleichbleibenden Kosten des Netzbetreibers gibt es aber Einflussfaktoren, die eine jährliche Anpassung der Erlösobergrenze bewirken. Die Erlösobergrenze wird nach einer vom Gesetzgeber festgelegten, sogenannten Regulierungsformel, ermittelt.
Zur Erklärung der Regulierungsformel
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Internet gemäß § 31 der Anreizregulierungsverordnung (§ 31 ARegV ) netzentgeltrelevante Daten der sich in ihrer Zuständigkeit bundesweit befindlichen Netzbetreiber.
Veröffentlichung der BNetzA aufgrund § 31 ARegV
Viele Angaben sind in der Tabelle der Bundesnetzagentur derzeit aufgrund von Einsprüchen und einem BGH-Urteil vom 11. Dezember 2018 geschwärzt.
Die E.DIS Netz GmbH veröffentlicht im Sinne der Transparenz für unsere Kunden in Anlehnung an § 31 ARegV ihre Daten ungeschwärzt. Die einzelnen Bestandteile dienen zur Bildung und Zusammensetzung der Erlösobergrenze.
Diese Parameter sind die Grundlage für die Festlegung unserer Erlösobergrenze und damit zur Netzentgeltbildung in der dritten Regulierungsperiode (2019 - 2023).