FAQ - Häufige Fragen zu Service und Rechnung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Rechnung und Preise.
Sollten Sie keine Abschläge mehr erhalten, obwohl Sie den Rechnungsbetrag pünktlich bezahlt haben, ist eine mögliche Ursache, dass wir die Zahlung bislang nicht eindeutig zuordnen konnten. Das kann zum Beispiel durch einen Zahlendreher im Vertragskonto passieren. Gerne prüfen wir, ob Ihre Zahlung inzwischen bei uns eingegangen ist. Sie können uns telefonisch unter unseren Servicenummern erreichen.
Die Rufnummer finden Sie hier
Auf Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes steht eine andere Vertragskontonnummer als auf Ihrer Abrechnung, da sie von Ihrem Energieanbieter die Abrechung erhalten.
Da es sich bei Energieanbieter und Netzbetreiber um zwei eigenständige, gesetzlich getrennte Unternehmen handelt, hat jeder sein eigenes Abrechnungssystem und vergibt selbstständig Nummern um Sie Ihrem Zählpunkt zuzuordnen. Deshalb erhalten Sie von Ihrem Energieanbieter eine Vertragskontonummer und von uns, Ihrem Netzbetreiber, eine andere Vertragskontonummer.
Wenn Sie eine Stunde lang eine Leistung von beispielsweise einem kW elektrischer Energie abnehmen, haben Sie am Ende genau 1 kWh verbraucht.
Sie haben am (Datum einsetzen) von uns eine Rechnung mit 19 % Mehrwertsteuer (16 % MwSt.) erhalten. Das ist so korrekt. Ausschlaggebend für die Anwendung des Steuersatzes ist der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht und abgenommen wurde. Konkret heißt das: Einen im Juni fertig gestellten Hausanschluss rechnen wir mit 19 % MwSt. ab. Für zwischen Juli und Dezember 2020 abgeschlossene Projekte erhalten Sie eine Rechnung mit 16 % MwSt.
Nachdem wir den Netzanschluss für Ihre Erzeugungsanlage realisiert haben, erhalten Sie die Rechnung für den Netzanschlussvertrag.
Wir werden die temporäre Umsatzsteuersenkung auf 16% ab 01. Juli vollständig an Sie weitergeben.
Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung, nachdem wir Ihren Zählerstand auf Plausibilität geprüft und diesen an Ihren Energieanbieter übermittelt haben. Ihr Energieanbieter erstellt im Anschluss die Verbrauchsabrechnung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Informationen geben können, wann Ihr Energieanbieter die Verbrauchsabrechnung erstellt. Es handelt sich um zwei gesetzlich getrennte Unternehmen.
Wenn Sie Ihren Gasverbrauch in Kilowattstunden umrechnen möchten, nutzen Sie die folgende Formel: kWh = m³ x Brennwert x Zustandszahl. Den Brennwert und die Zustandszahl finden Sie in der Verbrauchsabrechnung Ihres Anbieters. Alternativ können Sie die Werte unter Angabe der Zählernummer bei uns erfragen. Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter (m³) auch mit 10 multiplizieren. So erhalten Sie den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Die Änderung Ihrer Rechnungsanschrift bzw. Ihres Namens kann nur durch Ihren zuständigen Energieanbieter vorgenommen werden. Wir als Netzbetreiber können leider keine Änderung Ihrer Rechnungsanschrift bzw. Ihres Namens vornehmen. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihren zuständigen Energieanbieter. Dieser übermittelt uns dann automatisch die Änderung.
Die Kosten für Ihre Gas- bzw. Strombelieferung ist in Ihrem Vertrag mit Ihrem Energieanbieter festgelegt. Wir dagegen sind ein Netzbetreiber und können Ihnen dazu keine Auskunft geben.
In der Schluss- bzw. Turnusrechnung wenden wir das in dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.06.2020 vorgesehene Wahlrecht zum Zeitscheibenmodell an und folgen damit den Empfehlungen des BDEW. Konkret heißt das: Für die Monate Januar bis Juni 2020 berücksichtigen wir den Steuersatz von 19 %. Für die Monate Juli bis Dezember 2020 werden die Mengen mit 16 % besteuert.
Ab Januar 2021 beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 %.
Wie der BDEW sind wir der Auffassung, dass das Wahlrecht (nach Tz. 35) auch für die Netznutzung gilt.
(Rechnung nach dem 01.07.2020 - Leistung vor dem 01.07.2020)
Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Umsatzsteuersatzes ist der sogenannte Leistungszeitraum. Wann die Rechnung gestellt wird, ist nicht von Bedeutung. Wurde die Leistung für einen Zeitraum vor dem 01.07.2020 ausgeführt (Ablesezeitraum bis 30.06.2020, Netznutzung abgerechnet bis zum 30.06.2020), gilt unabhängig von dem Rechnungsdatum der reguläre Steuersatz von 19 %.
(Leistung zwischen dem 01.07.2020 und 31.07.2020)
Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.06.2020 sieht in Tz. 46 eine Nicht-Beanstandungsregelung für Leistungen vor, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Juli 2020 erbracht werden. Damit möchte der Gesetzgeber für Unternehmen die sehr kurzfristige Einführung der zeitlich begrenzten
Umsatzsteuersenkung erleichtern. In diesem Übergangszeitraum wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn weiterhin der Steuersatz von 19 % in der Rechnung ausgewiesen wird.
Wir geben die Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli bis einschl. 31. Dezember 2020 vollständig an Sie weiter, indem wir den reduzierten Steuersatz von 16 % bei der Jahresendabrechnung berücksichtigen. Eine Anpassung der Abschläge für das 2. Halbjahr 2020 ist daher nicht notwendig.
In der Schluss- bzw. Turnusrechnung wenden wir das in dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.06.2020 vorgesehene Wahlrecht zum Zeitscheibenmodell an und folgen damit den Empfehlungen des BDEW. Konkret heißt das: Für die Monate Januar bis Juni 2020 berücksichtigen wir den Steuersatz von 19 %.
Für die Monate Juli bis Dezember 2020 werden die Mengen mit 16 % besteuert. Ab Januar 2021 beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 %.
Die Abschlagsbeträge sowie die Berücksichtigung des Steuersatzes von 19 % bleiben somit unverändert bestehen. Die Berücksichtigung des reduzierten Steuersatzes erfolgt durch die Jahresendabrechnung.
Zukünftig zu erstellende Abschlagspläne sollen bereits bei der Erstellung den reduzierten Steuersatz von 16 % für die Monate Juli bis Dezember 2020 berücksichtigen.
Dies erfordert jedoch eine technische Umstellung unserer Systeme. Solange die technische Umstellung noch nicht erfolgt ist, werden auch neu erstellte Abschlagspläne mit durchgängig 19 % Umsatzsteuer erstellt. Einen konkreten Zeitpunkt für die technische Umstellung können wir aktuell nicht nennen. Es ist nicht geplant, die betroffenen Abschlagspläne bzw. bereits bestehende Abschlagspläne nachträglich zu korrigieren. Auch in diesem Fall erfolgt die Berücksichtigung der reduzierten Steuersätze mit der Schluss- bzw. Turnusrechnung.
Um Ihre Bankverbindung zu ändern, benötigen wir Ihre Unterschrift. Im Kundenportal finden Sie unter „Meine Daten“ ein passendes PDF-Formular. Sie können uns Ihre neue Bankverbindung auch formlos zuschicken. Vielen Dank!
Zu Ihrem Guthaben oder eventuellen Auszahlungen kann ich leider keine Aussagen machen. Sie finden alle Informationen dazu im Kundenportal.
Wir werden diese Entlastung vollständig an Sie weitergeben.
Für Ihre Einspeisevergütung bzw. Netznutzungsvertrag bedeutet dies eine Senkung der Umsatzsteuer von derzeit 19 % auf 16 %.
Damit diese Steuersenkung bei Ihrer Abrechnung berücksichtigt wird, müssen Sie nichts tun. Wir werden die verminderten Umsatzsteuersätze in Ihrer Jahresendrechnung berücksichtigen.
Eine Anpassung der Abschläge ist somit nicht notwendig.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Kontakt und Service.
Die Telefonnummern der E.DIS Netz GmbH finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Energie-Service
Die MaLo (Marktlokation) sowie MeLo (Messlokation) werden ab 1. Februar 2018 für die Kommunikation zwischen Ihrem Energieanbieter und Ihrem Netzbetreiber verwendet.
Sie finden diese beiden eindeutigen ID-Nummern auf Ihren Rechnungen. Zudem können Sie sich gerne an uns wenden, wir nennen Ihnen dann Ihre MaLo- und MeLo-IDs.
Ihre Vertragskontonummer finden Sie unter anderem auf dem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes – am rechten oberen Rand.
Die Messlokation (MeLo) bezeichnet den Ort, an dem die Energie gemessen wird. Zuvor war das der Zählpunkt.
Die MeLo benötigen Sie unter anderem, um Ihren Energieanbieter einfacher zu wechseln.
Die Marktlokation (MaLo) bezeichnet den Ort, an dem die Energie erzeugt bzw. verbraucht wird. Sie ist der Anknüpfungspunkt für Belieferung und Bilanzierung. Bisher wurde hier von der Entnahmestelle gesprochen.
Die MaLo benötigen Sie unter anderem, um Ihren Messstellenbetreiber einfacher wechseln.
Liebe Kunden,
aktuell führen wir eine Umfrage zur E.DIS Netzkunden-App durch. Ihre Antworten helfen uns die App weiter zu entwickeln und Ihnen ein besseres Kundenerlebnis zu bieten.
Klicken Sie einfach auf den Link https://eon.eu.qualtrics.com/jfe/form/SV_3P2lrbYFHIFy62h und nehmen Sie an der Umfrage teil.
Vielen Dank!
Haben Sie Kenntnis über einen Strom- oder Gasdiebstahl im Netz der E.DIS Netz GmbH, können Sie sich direkt an die die Polizei oder uns als Netzbetreiber wenden.
Über die Telefonnummer unserer Hotline nehmen wir derartige Hinweise entgegen.
Sie erreichen unser Service-Center unter Telefon: 03361 31 99 000
(Montag – Freitag von 7-20 Uhr und Samstag von 8-16 Uhr)
E-Mail: kundenservice@e-dis.de
(oder ggf. Link zum entsprechenden veröffentlichten Kontakt)
Selbstverständlich werden derartige Hinweise vertraulich behandelt. Ein entsprechender Wunsch wird bei der Aufnahme der Meldung vermerkt.
Für die Bearbeitung einer derartigen Meldung zu einem Strom- oder Gasdiebstahl ist es in manchen Fällen notwendig, zur Klärung von offenen Fragen dem Meldenden noch einmal zu kontaktieren. Wurde der Energiediebstahl anonym gemeldet, fehlt diese Möglichkeit der Rückfrage und wir können bei nicht hinreichenden Verdachtsmomenten dann nicht tätig werden.
Im Live Chat haben Sie die Möglichkeit in einem „privaten“ Umfeld mit einem unserer Mitarbeiter zu chatten. Sie können so persönliche Anliegen klären, ohne das andere User dies mitlesen können.
Einfach den Live Chat in den Cookie Richtlinien bestätigen. Wenn Sie keinen Chatbutton entdecken können, ganz unten auf der Seite auf „Cookie Richtlinie“ klicken, Live Chat bestätigen und los geht’s.
Sie bekommen ein Ableseschreiben von uns, da wir als Netzbetreiber für Ihren Gas- bzw. Stromzähler und die zugehörigen Leitungen bzw. Netze in Ihrer Umgebung zuständig sind. Damit Ihr Strom- und/oder Gas-Anbieter einmal im Jahr den Strom-/Gasverbrauch mit Ihnen abrechnen kann (egal bei welchem Energieanbieter sie sind), benötigt dieser einen Zählerstand. Da wir für Ihren Zähler zuständig sind, sind wir auch verantwortlich für die Zählerstandsabfrage.
Wir erfassen die Zählerstände und übermitteln den Zählerstand an Ihren Energieanbieter. Dieser stellt Ihnen dann den Verbrauch in Rechnung. Es steht Ihrem Energieanbieter jedoch frei, weitere, eigene Ablesungen durchzuführen bzw. Ihnen ggf. eine eigene Ablesekarte zu senden.
Wenn Sie ein Anliegen haben und mit uns in Kontakt treten möchten, stehen wir Ihnen gerne über diese Kontaktkanäle zur Verfügung:
- Per Chat erreichen Sie uns von montags bis freitags von 7 Uhr bis 21.45 Uhr und samstags von 8 Uhr bis 16 Uhr.
- Sie können uns auch eine E-Mail an kundenservice@e-dis.de zukommen lassen. Im Betreff geben Sie bitte Ihre Vertragskonto- oder Zählernummer an, damit wir Ihr Anliegen direkt zuordnen können.
- Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Kontaktmöglichkeiten.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Sobald Sie Ihren Energieanbieter wechseln oder wenn Sie umziehen, legen wir bei uns ein neues Vertragskonto für Sie an. Das heißt, Ihre bisherige Vertragskontonummer wird deaktiviert. Sie erhalten von uns automatisch eine neue Vertragskontonummer und eine neue Geschäftspartnernummer. Beide Nummern teilen wir Ihnen mit der Aufforderung zur kommenden Jahresablesung mit. Sie brauchen die Daten früher? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu dem Thema Datenschutz.
Strenge Fristen regeln die Datenlöschung. Personenbezogene Messwerte löschen wir, sobald sie nicht mehr für die Aufgabe gebraucht werden, für die sie erhoben wurden.
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten verschlüsseln wir die PDF-Dateien. Um den Schutz aufzuheben, geben Sie einfach Ihre zwölfstellige Vertragskontonummer ein. Diese Nummer finden Sie auf allen Anschreiben der E.DIS.
Zum Öffnen der Datei empfehlen wir den Adobe Acrobat Reader, den Sie unter folgendem Link kostenlos herunterladen können: http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
Ihre Kundendaten werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und verarbeitet.
Wir nutzen Ihre persönlichen Daten, um Ihre Anfrage zu beantworten, Ihren Auftrag zu bearbeiten oder Ihnen Zugang zu speziellen Informationen oder Angeboten zu verschaffen.
Dafür kann es auch erforderlich sein, dass wir Ihre Daten an Konzern-Unternehmen oder externe Dienstleister im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung weitergeben. Ihre personenbezogenen Daten verkaufen wir weder an Dritte noch vermarkten wir sie anderweitig.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen zu Ihrer Identität wie Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Postanschrift. Wir speichern diese Daten nur, wenn Sie diese etwa durch die Teilnahme an einer Umfrage oder an einem Gewinnspiel selbst bereitstellen. Werden Internetdienste genutzt, unterliegen alle personenbezogenen Daten den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen sie nur, um Kundenanfragen zu bearbeiten, berechtigte eigene Geschäftsinteressen bei der Beratung und Betreuung unserer Kunden zu wahren und die bedarfsgerechte Produktgestaltung und Werbung per Post zu sichern.
Wir übermitteln alle Daten anonymisiert, pseudonymisiert oder aggregiert und sichern sie dabei gegen Einsicht oder Manipulation. Kunden- und Verbrauchsdaten speichern wir für die energiewirtschaftlichen Abläufe nach gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben. Die Speicherfristen aus Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO) lassen sie uns auch nach Vertragsende aufbewahren – für einen gesetzlich definierten Zeitraum.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Energieanbieter und Netzbetreiber.
Die Suche nach einem Energielieferanten ist einfach. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Wechselportale zur Verfügung. Wir als Netzbetreiber dürfen Sie dazu aus rechtlichen Gründen nicht beraten.
Sie müssen sich keine Sorgen machen. Jetzt ist automatisch Ihr Grundversorger für Sie zuständig. Er kümmert sich um die sogenannte Ersatzversorgung. Grundversorger sind in der Regel die Stadtwerke oder ein größerer Energieanbieter in Ihrer Region. Wenn Sie sich anschließend für einen neuen Energieanbieter entscheiden und einen Vertrag mit diesem abschließen, übernimmt dieser die Abmeldung bei der Ersatzversorgung.
Da wir ein Netzbetreiber sind, können wir keine Angaben zu Ihrem Vertrag mit Ihrem Energieanbieter machen.
Auf dieser Karte sehen Sie die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche von Netzbetreibern und Energieanbietern in der Übersicht:
Seit der Kündigung der Bilanzkreisverträge durch die Übertragungsnetzbetreiber kann Ihr Energieversorger Sie nicht mehr mit Strom oder Gas beliefern. Der Grund: Er erfüllt die vertraglichen Voraussetzungen für die Nutzung des Energienetzes nicht mehr. Deshalb melden wir Ihre Abnahmestelle gemäß den Vorgaben von § 38 Energiewirtschaftsgesetz rückwirkend zum Kündigungsdatum beim zuständigen Ersatzversorger an. Die lückenlose Versorgung mit Energie ist damit sichergestellt. Weitere Informationen zu Preisen, Fristen und Konditionen erhalten Sie von Ihrem Ersatzanbieter.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Notfall und Störung.
Bei einem Stromausfall überprüfen Sie bitte immer zuerst Ihre Sicherungen. Es besteht die Möglichkeit, dass ein defektes Gerät einen Kurzschluss verursacht hat. Prüfen Sie anschließend, ob der Strom nur bei Ihnen oder auch in Ihrer Umgebung und Nachbarschaft ausgefallen ist. Ist der Strom nur bei Ihnen ausgefallen, wenden Sie sich am besten an einen qualifizierten Elektroinstallateur. Wenn auch in Ihrer Umgebung kein Strom mehr fließt, kontaktieren Sie direkt unsere Störungsstelle.
Die Rufnummern finden Sie hier
Bitte kontaktieren Sie zunächst einen Elektroinstallateur, um Mängel an Ihrer Hausanlage auszuschließen. Ist hier alles in Ordnung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kundencenter.
Bitte kontaktieren Sie zunächst einen Elektroinstallateur, um Mängel an Ihrer Hausanlage auszuschließen. Ist hier alles in Ordnung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kundencenter.
Stellen Sie Gasgeruch im Keller fest, dann beachten Sie bitte folgendes:
- Bitte bewahren Sie Ruhe
- Rauchen Sie nicht und zünden Sie keine Feuerzeuge oder Streichhölzer an
- Betätigen Sie keine Licht-/Stromgeräteschalter und keinen Sicherungsautomaten
- Ziehen Sie keine Stecker an Geräten
- Klingeln Sie nicht
- Bei Gasgeruch aus dem Keller: Bitte betreten Sie den Keller nicht
- Öffnen Sie, wenn möglich, Kellerfenster/ -türen von außen und benachrichtigen Sie alle Hausbewohner durch Klopfen an Türen oder Fenster – keinesfalls klingeln!
- Bei Gasgeruch in Wohngeschossen: Öffnen Sie Türen und Fenster und sperren Sie die Gaszufuhr aller Geräte
- Benachrichtigen Sie unsere Störstelle von einem Telefonanschluss außerhalb des Hauses
- Verwenden Sie keine Mobiltelefone im Haus, in der Wohnung, im Keller und in der Nähe der Gasaustrittsstelle
- Erwarten Sie unsere Mitarbeiter vor der Haustür und verhindern Sie, dass eine Klingel benutzt wird
Die Rufnummer unserer Störungstelle bei Gasgeruch, Störung des Erdgaszählers oder Erdgasdruckregelgerätes, kein Gas finden Sie hier