Einspeisevergütung
Gesetzliche Regelungen des EEG 2021 zu der auslaufenden EEG-Förderung
Ab dem Jahr 2021 läuft für die ersten Erzeugungsanlagen die EEG-Förderung aus, soweit es sich nicht um Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft handelt. In den Folgejahren wird dies immer mehr EEG-Anlagenbetreiber betreffen.
Mit dem Bundesratsbeschluss zum EEG 2021 vom 18.12.2020 und der Frühjahrsnovelle des EEG 2021 vom 27.07.2021 wurden die Regelungen zur auslaufenden EEG-Förderung grundlegend überarbeitet.
Im Video erklären wir Ihnen, wie es dann mit Ihrer Anlage weitergehen kann. Weitere Details finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Regelungen für Anlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW (gilt nicht für Windenergieanlagen):
Regelung für ausgeförderte Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW bzw. alle Windenergieanlagen (WEA), unabhängig von der Leistung
Alle Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW und alle Windenergieanlagen, unabhängig von der Leistung, sind verpflichtet, ab dem 01. Januar 2022 ihre erzeugte Energiemenge über einen Direktvermarkter zu vertreiben (sonstige Direktvermarktung). Bitte beachten Sie beim Wechsel in die Direktvermarktung entsprechende Fristen.
Folgende Ausnahme ist vom Gesetzgeber vorgesehen:
- Anschlussförderung für Güllekleinanlagen (bei Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2004) einmalig für weitere 10 Jahre (EU-Genehmigung liegt vor)
Unabhängig von der Anlagengröße haben Sie noch folgende zusätzliche Optionen:
Bei Änderungen der Rechtslage wird dieser Internetauftritt angepasst.
Stand: Juni 2022