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Anlagen mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Für Anschlüsse im Mittelspannungsnetz setzt die Netzgesellschaft Panketal zur Umsetzung des § 9 EEG grundsätzlich Fernwirktechnik ein. Über die Fernwirktechnik werden alle notwendigen Informationen u. a. für das Redispatch im Duldungsfall (Messwerte P und Q vom Netzanschlusspunkt, Steuerbefehle für die Regelungsstufen) zur Netzleitstelle übertragen.

Die Steuerbefehle werden in folgenden Stufen realisiert:

  • keine Reduzierung => entspricht dem Freigabesignal zur Einspeisung der Gesamtnennleistung
  • Reduzierung auf mindestens 60 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage
  • Reduzierung auf mindestens 30 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage
  • Reduzierung auf 0 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage

NOT-AUS => Ausschaltung, die zur Netztrennung der Erzeugungsanlage führt

Die übertragungstechnische Anbindung der Fernwirktechnik bis zur Netzleitstelle erfolgt gleichfalls durch die Netzgesellschaft Panketal.

Dem Anlagenbetreiber obliegt die Weiterleitung der Wirkleistungsbefehle zu der Windparksteuerung bzw. zu den einzelnen Erzeugungseinheiten.