24/7 für Sie erreichbar

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Wegfall der 70-Prozent-Regelung und Einbaupflicht eines Funkrundsteuerempfängers

Mit der im Herbst 2022 durch den Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung aufgrund der sog. 70-%-Regelung und der Funkrundsteuerpflicht aufgehoben. 

Alle weiteren Details finden Sie hier

 

An wen müssen Sie sich wenden, wenn sie eine Aufhebung der 70-%-Regelung vornehmen möchten bzw. die Deaktivierung des ggf. vorhandenen FRE bzw. SGH?

Handelt es sich um eine Aufhebung der 70-%-Regelung durch eine Anpassung der Software des Wechselrichters oder soll der verbaute Funkrundsteuerempfänger bzw. Smart Grid Hub deaktiviert werden, zeigen Sie uns dies bitte über nachfolgendes Formular an:


Bitte geben Sie einen gültigen Straßennamen ein.


Bitte geben Sie die Hausnummer der Adresse an.


Bitte geben Sie eine Postleitzahl ein.


Bitte geben Sie einen Ort an.



Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.


Dies ist ein Pflichtfeld.

Die Anlagennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Nach dem Wort Anlage steht eine Identifikationsnummer beginnend mit einem E und 1 bis 6 Zahlen, tragen Sie diese bitte in dem Feld ein.

Die Vertragskontonummer hat genau 12 Ziffern, und fängt mit einer 2 an.

Dies ist ein Pflichtfeld.

Die MaStR-Nummer finden Sie hier...

Die MaStR-Nummer finden Sie hier...
Bitte wählen Sie aus, was sie aktuell haben und deaktivieren möchten: *

Dies ist ein Pflichtfeld.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier. 

Bitte prüfen Sie die Eingaben in den mit * versehenen Pflichtfeldern.

Ist ein Tausch des Wechselrichters notwendig, melden Sie diese Anlagenänderung bitte über Ihren Installateur in unserem Netzanschlussportal an.