
Netzentgelte der Netzgesellschaft Panketal GmbH
Voraussichtliche Netzentgelte der Netzgesellschaft Panketal GmbH ab dem 1. Januar 2024 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG:
Die Netzgesellschaft Panketal GmbH kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen.
Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen.
Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).
Bei den nachfolgenden Entgelten handelt es sich um voraussichtlich gültige Netzentgelte, die auf Basis der derzeit vorliegenden, nicht vollständigen Erkenntnisse für 2024 ermittelt wurden.
Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.
Die verbindlichen Netzentgelte für 2024 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2024 bekanntgegeben.
- Voraussichtliche Entgelte für den Zugang zum Stromverteilernetz der Netzgesellschaft Panketal GmbH ab dem 01.01.2024 / PDF (333 KB)
- Voraussichtliches Preisblatt für Unterbrechung und Wiederherstellung im Netz der Netzgesellschaft Panketal GmbH ab dem 01.01.2024 / PDF (93 KB)
- Hochlast-Zeitfenster für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ab 01.01.2024 / PDF (128 KB)
- Entgelte für den Zugang zum Stromverteilernetz der Netzgesellschaft Panketal GmbH ab dem 01.01.2023 / PDF (299 KB)
- Preisblatt für Unterbrechung und Wiederherstellung im Netz der Netzgesellschaft Panketal GmbH ab dem 01.01.2023 / PDF (91 KB)
- Hochlast-Zeitfenster für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ab 01.01.2023 / PDF (140 KB)
Eine Liste der Artikel-ID einschließlich der Preise entsprechend der BNetzA-Festlegung BK6-20-160 zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom sowie einer Überleitung der Netzentgelte der Preisblätter mit Jahres- bzw. Monatspreisen gemäß § 17 und § 19 StromNEV in die Darstellung nach BNetzA-Festlegung ist der folgende Tabelle zu entnehmen. Diese Liste dient nur zur unverbindlichen Information; es gelten die veröffentlichen Preisblätter.