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Stapel an Unterlagen

Netzentgelte

Netzentgelte der Netzgesellschaft Panketal GmbH

Voraussichtliche Netzentgelte der Netzgesellschaft Panketal GmbH ab dem 1. Januar 2025 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG:

Die Netzgesellschaft Panketal GmbH kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).

Bei den nachfolgenden Entgelten handelt es sich um voraussichtlich gültige Netzentgelte. Die Netzgesellschaft Panketal GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und dass bis zum Jahresende noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem 1. Januar 2025 gültigen Netzentgelte vorgenommen werden können.

Eine Ausnahme gilt für das Netzentgelt Modul 3 nach §14a EnWG. Dieses wird gemäß Festlegung BK8-22/010-A Ziffer 3.3.3, Rz. 120 erst ab dem 01. April 2025 angewendet.

Die tatsächlichen ab dem 1. Januar 2025 geltenden Netzentgelte wird die Netzgesellschaft Panketal GmbH rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 an dieser Stelle veröffentlichen.

Eine Liste der Artikel-ID einschließlich der Preise entsprechend der BNetzA-Festlegung BK6-20-160 zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom sowie einer Überleitung der Netzentgelte der Preisblätter mit Jahres- bzw. Monatspreisen gemäß § 17 und § 19 StromNEV in die Darstellung nach BNetzA-Festlegung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Diese Liste dient nur zur unverbindlichen Information; es gelten die veröffentlichen Preisblätter.