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Stapel an Unterlagen

Netzentgelte

Netzentgelte der Netzgesellschaft Panketal GmbH

Netzentgelte der Netzgesellschaft Panketal GmbH ab dem 1. Januar 2025 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG:

Die Netzgesellschaft Panketal GmbH kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen.

Die für das Jahr 2025 geltenden Netzentgelte für das Stromverteilnetz der Netzgesellschaft Panketal GmbH sind gegenüber den am 10. Oktober 2024 veröffentlichten, voraussichtlichen Netzentgelten unverändert.

Vorbehalt

Die Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt, dass weder von behördlicher Seite durch die Bundesnetzagentur noch durch gesetzliche oder gerichtliche Vorgaben bis zum 31. Dezember 2025 Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden bzw. sich insbesondere keine Änderung der vorgelagerten Netzentgelte ergibt, die eine Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2025 erfordern.

Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2025 entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern der Netzgesellschaft Panketal GmbH.

Die Preisblätter 2025 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2025.

Eine Ausnahme gilt für das Netzentgelt Modul 3 gemäß §14a EnWG. Dieses wird gemäß Festlegung BK8-22/010-A Ziffer 3.3.3, Rz. 120 erst ab dem 01. April 2025 angewendet.

Eine Liste der Artikel-ID einschließlich der Preise entsprechend der BNetzA-Festlegung BK6-20-160 zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom sowie einer Überleitung der Netzentgelte der Preisblätter mit Jahres- bzw. Monatspreisen gemäß § 17 und § 19 StromNEV in die Darstellung nach BNetzA-Festlegung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Diese Liste dient nur zur unverbindlichen Information; es gelten die veröffentlichen Preisblätter.