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Energiewirtschaftsgesetz, Netzentgeltverordnung, Netzzugangsverordnung, Netzdaten, Baukostenzuschuss, Gleichbehandlung

Netzgesellschaft Panketal GmbH

Pflichtveröffentlichungen

Unsere Veröffentlichungen

 

Die Netzgesellschaft Panketal GmbH hat am 1. Januar 2022 den Netzbetrieb des Stromnetzes in der Gemeinde Panketal übernommen.

 

Gleichbehandlungsbericht

Gleichbehandlungsbericht

Um die Umsetzung der "Entflechtung" und die Gleichbehandlung aller Energielieferanten im Netzgebiet der Netzgesellschaft Panketal zu überwachen, ist ein Gleichbehandlungsbeauftragter bestellt. Dieser gibt jährlich zum 31. März einen Bericht darüber ab, welche Maßnahmen zur Umsetzung der "Entflechtung" getroffen worden sind.

Erlösobergrenze (§31 ARegV)

Als reguliertes Unternehmen dürfen Betreiber von Strom- und Gasnetzen jährlich eine von der zuständigen Regulierungsbehörde festgelegte Obergrenze für Erlöse aus Netzentgelten vereinnahmen. Diese behördlich genehmigte Erlösobergrenze (EOG) soll die Kosten eines Netzbetreibers für einen wirtschaftlichen Netzbetrieb abdecken und ist Ausgangsbasis für die Ermittlung der Netzentgelte.

Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss (BKZ) dient der teilweisen Deckung der Kosten, die für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich Transformatorenstationen anfallen. Voraussetzung für den BKZ ist, dass sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt.

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Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt:

Netzgesellschaft Panketal GmbH

Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde

Tel.
+49 30 29034903

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