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Erläuterungen zur Ermittlung der Netzentgelte

Netzentgelte werden für den Anschluss und die Nutzung der Leitungsinfrastruktur erhoben. Die Netzentgelte, die Sie bezahlen, sind der Preis für die Netz- oder Umspannebene, an der Sie bei uns angeschlossen sind, und beinhalten auch die Kosten für alle vorgelagerten Netz- und Umspannebenen.

Die Wartung, Instandhaltung und der Betrieb der Stromnetze ist eine gewaltige Infrastrukturaufgabe, die Geld kostet. Insbesondere der Ausbau der dezentralen Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht erhebliche Investitionen in ländlichen Verteilnetze. Immer mehr Anlagen zur Stromerzeugung, beispielsweise aus Wind und Sonne, müssen ans Netz angeschlossen und mit ihrer schwankenden Einspeisung integriert werden. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist die Finanzierung eines zukunfts- und leistungsfähigen Netzes notwendig.

Unser Netzgebiet umfasst die Ebenen von der Hoch- bis zur Niederspannung. Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH betreibt das Höchstspannungsnetz inklusive der Umspannung von der Höchst- auf die Hochspannung, also die Spannungsebenen, die unserem Netz vorgelagert sind.

Bei der Festlegung der Netzentgelte sind wir rechtlich nach § 17 StromNEV verpflichtet folgende vier Schritte durchzuführen:

  • Netzkosten 
  • Effizienzvergleich 
  • Individuelle Erlösobergrenze 
  • Berechnung der Netzentgelte 

Zur Bestimmung der Erlösobergrenze – der Ausgangsbasis für die Netzentgelte – muss zunächst eine Kostenprüfung durchgeführt werden. Das Ausgangsniveau wird anhand des Jahresabschlusses eines sogenannten Basisjahres festgelegt. Das Basisjahr ist das Geschäftsjahr, das drei Jahre vor Beginn einer Regulierungsperiode liegt. Für die Kostenprüfung werden nur betriebsnotwendige Kosten des Netzbetriebs berücksichtigt, die denen eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen. Kosten, die auf Besonderheiten des Basisjahres beruhen, werden nicht berücksichtigt.

Im nächsten Schritt werden die Netzkosten einem Effizienzvergleich unterzogen.

Im Anschluss an die Kostenprüfung werden unsere für das Basisjahr ermittelten Kosten einem bundesweiten Effizienzvergleich unterzogen. Dabei werden die Unterschiede der Versorgungsaufgabe mithilfe von Vergleichs- und Aufwandsparametern berücksichtigt. Manche Kosten werden als „dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten“ abgegrenzt. Auf diese Kosten, wie beispielsweise Kosten durch die erforderliche Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen, die Vergütung von vermiedenen Netzentgelten an die dezentralen Erzeugungsanlagen oder Konzessionsabgaben, haben wir als Verteilnetzbetreiber keinen Einfluss und sie fließen deshalb nicht in den Effizienzvergleich ein.

Verteilnetzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden im Strombereich und weniger als 15.000 Kunden im Gasbereich nehmen am vereinfachten Verfahren und somit nicht am Effizienzverfahren teil.

Nach der Kostenprüfung und dem Effizienzvergleich erfolgt die Festlegung der Individuellen Erlösobergrenze (EOG). Die EOG setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, welche die Höhe anheben oder verringern können. Zur Ermittlung der EOG dient eine vorgegebene Regulierungsformel.

Um die Netzentgelte zu ermitteln, wird die genehmigte Erlösobergrenze auf alle Netznutzer aufgeteilt. Die geprüften Kosten werden dazu den jeweiligen Netz- und Umspannebenen zugeordnet.

Von höheren Ebenen werden die Kosten jeweils auf die darunter liegende Ebene aufgeschlagen – also gewälzt. Mit Hilfe der Gleichzeitigkeitsfunktion wird abgeschätzt, welchen Anteil die Netznutzer an der höchsten Belastung des Netzes haben.