Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist der leistungsbezogene Kostenanteil des Anschlussnehmers an den Herstellungs- oder Verstärkungskosten des örtlichen Verteilungsnetzes der Netzebene Niederspannung einschließlich der vorgelagerten Transformatorstationen des Netzbereiches. Eine Kostenreduktion um 50% und die Durchmischung der Leistungsanforderungen gemäß §11 NAV sind in den spezifischen BKZ-Werten berücksichtigt.
Den spezifischen BKZ für den Anschluss im Niederspannungsverteilnetz und an der Niederspannungsverteilung der Ortsnetzstation entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Die BKZ Berechnung bei Anschlüssen die nicht unter die Niederspannungsanschlussverordnung fallen, wird von der Bundesnetzagentur als angemessen und transparent betrachtet, wenn die Kostenbeteiligung auf Basis des geglätterten Leistungspreises ermittelt wird.
Das Positionspapier der Bundesnetzagentur zum Baukostenzuschuss kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
Die Netzgesellschaft Panketal ist als Netzbetreiber berechtigt, von leistungsgemessenen Anschlussnehmern einen weiteren BKZ zu erheben, wenn diese ihre Leistungsanforderung über die vertraglich vereinbarte Leistung hinaus erhöht haben.