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Unterschriftsleistung unter Bericht

Gleichbehandlungsbericht

Durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 2005 verfolgt der Gesetzgeber die Liberalisierung der Energieversorgung. Ein wichtiges Instrument dafür ist die Trennung des Netzbetriebs von anderen Aufgaben wie Produktion oder Vertrieb, die sogenannte "Entflechtung".

Um die Umsetzung der "Entflechtung" und die Gleichbehandlung aller Energielieferanten im Netzgebiet der E.DIS zu überwachen, ist ein Gleichbehandlungsbeauftragter bestellt. Dieser gibt jährlich zum 31. März einen Bericht darüber ab, welche Maßnahmen zur Umsetzung der "Entflechtung" getroffen worden sind.